28.04.2026
GKM meldet Block 6 zur Stilllegung an
Mannheim, 28. April 2026. Der Vorstand der Grosskraftwerk Mannheim AG (GKM) hat beschlossen, Block 6, den ältesten noch aktiven Kraftwerksblock des GKM, aus wirtschaftlichen Gründen außer Betrieb zu nehmen und zum 1. Mai 2027 zur Stilllegung anzumelden. Die geplante Stilllegung der Anlage mit einer Bruttoleistung von 280 MW, die ursprünglich 1975 als Gas-/Öl-Block ans Netz ging und 2005 auf Kohlefeuerung umgerüstet wurde, wird beim zuständigen Übertragungsnetzbetreiber, der TransnetBW, und der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Anzeige gebracht werden. Die TransnetBW wird dann prüfen, ob und wann der Block außer Betrieb genommen werden kann, oder ob die Anlage systemrelevant ist. Dies geschieht in gleicher Weise wie schon bei den Blöcken 7 und 8, welche sich bereits in der Netzreserve befinden und somit zur Netzstabilisierung eingesetzt werden.Nach den Worten der beiden GKM-Vorstände Dr. Kerstin Böcker und Thomas Hörtinger geschieht dies in enger Abstimmung mit den drei Anteilseignern RWE, EnBW und MVV und ist im Übrigen ein weiterer Schritt im Rahmen der geplanten Energiewende. Die Fernwärmeversorgung der Stadt Mannheim durch die MVV, für die der Block 6 in den letzten Jahren überwiegend eingesetzt war, wird durch die Stilllegung nicht beeinträchtigt, da die Erzeugung mit dem verbleibenden Block 9 und den Wärmeerzeugungsanlagen der MVV sichergestellt werden kann.Hintergrund
Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzreserveverordnung sehen vor, dass vorläufige und endgültige Stilllegungen dem zuständigen Übertragungsnetz- betreiber und der Bundenetzagentur mindestens zwölf Monate vorher „angezeigt“, also gemeldet werden müssen. Der Übertragungsnetzbetreiber prüft zunächst die Systemrelevanz der Anlage und legt in Abstimmung mit der BNetzA die Dauer fest, für die eine Anlage noch am Netz bleiben muss, um die Netzstabilität bzw. die Energieversorgung nicht zu gefährden. Spätestens nach Ablauf dieses Zeitraums können Kraftwerke außer Betrieb genommen werden. Sollte eine Systemrelevanz bestehen, können Kraftwerke bis zu ihrer Stilllegung in die Netzreserve aufgenommen werden und erhalten entsprechend der Reservekraftwerksverordnung eine Vergütung für ihre Einsatzbereitschaft.Über GKM
Das GKM erzeugt Strom für Haushalte, Gewerbe und Industrie sowie Fernwärme für die Metropolregion Rhein-Neckar. Außerdem ist das GKM ein großer Lieferant von Einphasenbahnstrom für die DB Energie GmbH. Das GKM ist ein Gemein- schaftskraftwerk der RWE Generation SE, Essen, der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, und der MVV RHE GmbH, Mannheim. Die Anteils- eigner übernehmen Drehstrom und Fernwärme (MVV RHE GmbH) auf Selbstkostenbasis.
Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzreserveverordnung sehen vor, dass vorläufige und endgültige Stilllegungen dem zuständigen Übertragungsnetz- betreiber und der Bundenetzagentur mindestens zwölf Monate vorher „angezeigt“, also gemeldet werden müssen. Der Übertragungsnetzbetreiber prüft zunächst die Systemrelevanz der Anlage und legt in Abstimmung mit der BNetzA die Dauer fest, für die eine Anlage noch am Netz bleiben muss, um die Netzstabilität bzw. die Energieversorgung nicht zu gefährden. Spätestens nach Ablauf dieses Zeitraums können Kraftwerke außer Betrieb genommen werden. Sollte eine Systemrelevanz bestehen, können Kraftwerke bis zu ihrer Stilllegung in die Netzreserve aufgenommen werden und erhalten entsprechend der Reservekraftwerksverordnung eine Vergütung für ihre Einsatzbereitschaft.Über GKM
Das GKM erzeugt Strom für Haushalte, Gewerbe und Industrie sowie Fernwärme für die Metropolregion Rhein-Neckar. Außerdem ist das GKM ein großer Lieferant von Einphasenbahnstrom für die DB Energie GmbH. Das GKM ist ein Gemein- schaftskraftwerk der RWE Generation SE, Essen, der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, und der MVV RHE GmbH, Mannheim. Die Anteils- eigner übernehmen Drehstrom und Fernwärme (MVV RHE GmbH) auf Selbstkostenbasis.